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27.07.10
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Links
des Monats Juli: Thema Patientenrechte und Behandlungsfehler
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Theoretisch,
d.h. von den rein formalen Ansprüchen, sind die
Patientenrechte in Deutschland gut abgesichert, in der Praxis
existiert jedoch zwischen „Recht haben“ und „Recht
bekommen“ eine erhebliche Diskrepanz.
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Speziell
zum von Schilddrüsenpatienten oft nachgefragten Recht auf
Einsicht in die eigene Patientenakte hat die
BundesArbeitsGemeinschaftPatientenrechte in Deutschland der
PatientInnenstellen und -Initiativen den 4-seitigen Artikel
„Einsichtsrecht
in Patientenunterlagen“
als PDF mit allen wichtigen Informationen veröffentlicht.
Darin enthalten ist auch ein hilfreicher Musterbrief zur
Anforderung von Patientenunterlagen.
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Vom
Bundesministerium für Gesundheit gibt es eine etwas
umfangreichere 12seitige Broschüre als PDF mit dem Titel
„Patientenrechte
in Deutschland“.
Dort können Sie sich über grundlegende Aspekte des
Behandlungsverhältnisses informieren und finden darüber
hinaus erste Hinweise zum Verhalten im Schadensfall, d.h. bei
einem vermuteten Behandlungsfehler.
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Ein
Behandlungsfehler ist eine nicht angemessene, nicht fachgerechte
oder nicht zeitgerechte Behandlung des Patienten durch einen
Arzt. Er kann alle Bereiche ärztlicher Tätigkeit (Tun
oder Unterlassen) betreffen, d.h sowohl beim Eingreifen in
Notfällen und bei dem dazu gehörenden Transport, in der
ärztlichen Praxis, bei Hausbesuchen oder im Krankenhaus.
Dabei kann der Fehler rein medizinischen Charakters sein, sich
auf organisatorische Fragen beziehen oder es kann sich um Fehler
nachgeordneter oder zuarbeitender Personen handeln. Auch fehlende
oder unrichtige sowie unverständliche oder unvollständige
Sicherungsaufklärung des Patienten über das eigene
Verhalten in der Therapie, kann einen ärztlichen
Behandlungsfehler darstellen.
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Die
Unabhängige Patientenberatung Deutschland ist unter
www.unabhaengige-patientenberatung.de
mit
einem umfangreichen Internetangebot vertreten. Wer einen
Behandlungsfehler vermutet und eine individuelle persönliche
Beratung benötigt kann dort eine Online-Anfrage stellen, das
kostenlose Beratungstelefon nutzen oder eine der 22
Beratungsstellen aufsuchen. Sehr empfehlenswert!
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Eine
weitere mögliche Anlaufstelle bei Behandlungsfehlern sind
die Schlichtungsstellen der Ärztekammern. Bei der
Bundesärztekammer können Sie sich diesbezüglich
die aktuelle statistische
Erhebung der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellenfür
das Statistikjahr 2009
als 10-seitiges PDF downloaden. Daraus geht beispielsweise ganz
allgemein hervor, welche Anzahl an Anträgen auf Anerkennung
eines Arzthaftungsfehlers von Patienten gestellt und es wird
deutlich wie wenige dieser ärztlichen Kunstfehler von den
Schlichtungsstellen der Ärztekammern anerkannt wurden.
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